Eine Streife der Verkehrspolizei Günzburg hat bei einer Kontrolle auf der Autobahn A8 eine Schleierfahndungskontrolle durchgeführt. An der Rastanlage Burgauer See einer 31-jährigen Fahrzeugführerin und ihres 27-jährigen Beifahrers an der Rastanlage Burgauer See durch. Im Rahmen der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass die Frau nicht im Besitz einer gültigen Fahrererlaubnis war. Zudem ergab der Abgleich ihrer Daten, dass gegen sie ein Haftbefehl wegen eines Betrugsdeliktes bestand. Bei der Überprüfung des Beifahrers entdeckten die Beamten bei ihm eine geringe Menge Marihuana und stellten diese sicher. Die Frau konnte durch Zahlung eines mittleren vierstelligen Betrages den Haftbefehl abwenden. Die Beamten untersagten der 31-Jährigen die Weiterfahrt und leiteten gegen sie ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis ein. Ihren Beifahrer erwartet eine Anzeige wegen eines Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz. (AZ)
Burgau