Bis zur Urteilsverkündung nahm sich das Günzburger Schöffengericht mehr als eine Stunde Zeit. Der Grund: „Wir haben uns schwer mit ihnen getan“, sagte Vorsitzender Richter Martin Kramer, „insbesondere wegen der Bewährung“. Ein Jahr und acht Monate lautete das Strafmaß für den Angeklagten. Gemeinsam mit seinem Bruder hatte der 39-Jährige eine Drogenplantage betrieben und wollte zumindest einen Teil des Rauschgiftes auch gewinnbringend verkaufen.
Im Gegensatz zu Verteidiger Fritz Hägele sah das Gericht es als erwiesen an, dass der Angeklagte nicht nur von der Plantage gewusst habe, sondern sogar „maßgeblichen Anteil an der Aufzucht hatte“. Die Dimension mit insgesamt 32 Cannabis-Pflanzen, die eine Gesamtmenge von 480 Gramm Marihuana ergeben hätte, sei auch zum Weiterverkauf gedacht und nicht nur für den Eigenkonsum. Am ersten Prozesstag hatte der in Haft sitzende jüngere Bruder des Angeklagten wie berichtet entsprechende Aussagen gemacht. Außerdem hätten die auf Smartphones des Mannes und anderer Drogenkonsumenten, darunter der Schwester, gefundenen Nachrichten gezeigt, dass der Mann das Rauschgift durchaus an Familie, Freunde und Bekannte abgeben wollte.
Professionell angelegte Drogenplantage im Landkreis Günzburg
Dennoch handele es sich nicht um einen Standardfall größerer Drogenmengen, sondern um einen „minderschweren Fall“, sagte der Richter. So komme es zu einer Strafrahmenverschiebung. Für gewerbsmäßigen Rauschgifthandel kann die Untergrenze schon bei zwei Jahren Haft liegen. Das Gericht hielt für den Fall der Drogenplantage ein Jahr und sieben Monate für angemessen, für den Besitz einer geringen Menge Marihuana drei Monate und verhängte eine Gesamtstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Die professionell angelegte Drogenplantage mit Zelt, Beleuchtung und Belüftung war bei der Durchsuchungsaktion im Anwesen des Angeklagten in einem Dorf im nördlichen Landkreis entdeckt worden, außerdem knapp 650 Euro Bargeld, die eingezogen wurden.
Vor allem wegen erheblicher Vorstrafen des Mannes, darunter auch einige Drogendelikte und mehrerer nicht durchgehaltener Bewährungszeiten, hatte die Staatsanwältin eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten gefordert, der Angeklagte sei „blauäuig“ wegen der Drogen, sagte sie. Einen Freispruch erwarte er nicht, so der Verteidiger, aber eine Bewährungsstrafe von maximal acht Monaten. Ob aus den Chats ein Drogenhandel abzuleiten sei, hielt der Anwalt für fraglich und bei der Aufzucht sei sein Mandant lediglich Mithelfer gewesen.
Mit dieser Argumentation hatte der Verteidiger jedoch keinen Erfolg. Das Schöffengericht verhängte außer der Strafe noch mehrere Auflagen: Der Verurteilte muss eine fünfjährige Bewährungszeit überstehen, 120 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten, Drogenabstinenz nachweisen und eine Drogenberatung absolvieren. Bei Verstößen droht dem 39-jährigen Bauhelfer der Bewährungswiderruf und ein Absitzen der Strafe. Der Angeklagte hatte in seiner Schlussbemerkung selbst eingestanden, dass er es für sinnvoll halte, mit Hilfe einer Beratung von seiner Drogensucht los zu kommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.