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  3. Altenstadt: Feuerwehrhaus: Akte Bürger-Raum ungelöst

Altenstadt
10.12.2014

Feuerwehrhaus: Akte Bürger-Raum ungelöst

Auf dem Platz, auf dem einst die Illereicher Molkerei stand, soll ein neues Feuerwehrhaus mit Dorfgemeinschaftsraum errichtet werden. Die Anlieger befürchten zu großen Lärm und ein Gutachten gibt ihnen für die Abendstunden recht.
Foto: Zita Schmid

Nach Gespräch mit Illereicher Anliegern beraten nun Fraktionen über Vorgehen. Auch Klageweg möglich

Welcher Weg soll bezüglich des geplanten Illereicher Feuerwehrhauses mit Dorfgemeinschaftsraum weiter eingeschlagen werden? Innerhalb ihrer Fraktionen sollen die Altenstadter Marktgemeinderäte darüber in „Klausur gehen“, sagte Bürgermeister Wolfgang Höß bei der jüngsten Sitzung. Diese „Hausaufgaben“ erteilte der Bürgermeister den Räten, nachdem vor der Marktratssitzung im Sitzungssaal ein nichtöffentliches Treffen mit betroffenen Anliegern, Gemeinde- und Fraktionsvertretern stattgefunden hatte. Bei dem anschließenden öffentlichen Teil der Sitzung wurde darauf eingegangen. „Es war ein sehr gutes Gespräch“, sagte Höß. Eine Lösung allerdings habe nicht gefunden werden können.

Wie bereits mehrfach berichtet, hat die Marktgemeinde das Grundstück neben dem jetzigen Feuerwehrhaus, auf dem das Vorhaben geplant ist, von der heute nicht mehr existierenden Molkereigenossenschaft geschenkt bekommen. Vorgabe der Molkereigenossen war, dass darauf ein Raum für die Bürger entstehen sollte. Die im Bauvorbescheid zu erwartenden Auflagen für das Vorhaben wurden in einer vorausgegangenen Sitzung bereits eingehend diskutiert. Wie Höß damals berichtete, wurde aufgrund der Einwände der Anlieger ein Lärmgutachten erstellt. Wesentliche Punkte der Auflagen sind: Veranstaltungen im Gemeinschaftsraum sind nur tagsüber zwischen 6 und 22 Uhr zulässig. Lärmintensive Veranstaltungen dürfen nur maximal an zehn Tagen im Jahr stattfinden. Fahrbewegungen von und zu dem Grundstück sind ebenfalls nur von 6bis 22 Uhr zulässig. Veranstaltungen sind dementsprechend rechtzeitig zu beenden. Mit Ausnahme von Einsätzen und Übungen sind am Feuerwehrhaus nur werktags Fahrbewegungen von 6 bis 22 Uhr erlaubt.

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