Umzug: Lokale dürfen auch nach 17 Uhr öffnen
Marktgemeinderat erlässt neue Faschingsverordnung mit einigen Änderungen zum Vorjahr
Altenstadt Bunt und fröhlich soll der Altenstadter Faschingsumzug wieder werden. Doch er soll auch heuer – wie bereits im vorigen Jahr – durch eine Faschingsverordnung einen rechtlichen Rahmen bekommen.
Bei der jüngsten Gemeinderatssitzung erließ das Gremium eine neue Verordnung des Marktes Altenstadt für den Umzug und das Faschingstreiben. Diese unterscheidet sich nur in einigen wenigen Punkten von der letztjährigen. Wichtigste Änderung: Gaststätten an der Umzugsstrecke müssen nicht wie 2013 um 17 Uhr schließen, sondern können an diesem Tag ganz normal im Rahmen ihrer Gaststättengenehmigung geöffnet haben. Jedoch dürfen die Gaststätten keinen Straßenverkauf tätigen. Für das Faschingstreiben auf dem Raiffeisenplatz gibt es keine Altersbeschränkung. Unter 18-Jährigen darf aber auch dort kein Alkohol ausgeschenkt werden. Für den Umzug wie auch für das anschließende Faschingstreiben sind mitgebrachte alkoholische Getränke tabu. Generell verboten sind Glasbehälter. „Man kann nicht alles kontrollieren“, meinte Erwin Lang (CSU). Für den Marktgemeinderat biete die Faschingsverordnung aber eine Rechtssicherheit. Mit einer Gegenstimme wurde die neue Verordnung erlassen.
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