Gerinne säubern ist Gemeindesache
Altenstadt Anlieger an stark befahrenen Straßen müssen in Zukunft nicht mehr das Gerinne säubern. So lautet ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes. Das nahm der Marktrat in Altenstadt als Anlass, die Reinigungs- und Sicherungsverordnung entsprechend zu ändern.
Zu den besonders stark befahrenen Straßen zählen in Zukunft neben der Ortsdurchfahrt (Staatstraße 2031) auch die Schiller- und die Oberbalzheimer Straße. Hier müssen die Anwohner Gehwege, Radwege, Grünstreifen und von der Fahrbahn getrennte Parkstreifen reinigen. Für die Säuberung des Gerinnes ist an solchen Straßen in Zukunft die Gemeinde zuständig.
An weniger stark befahrenen Straßen, wie der Unteren und Oberen Illereicher Straße, der Hindenburgstraße und der Bahnhofstraße, müssen die Anwohner zusätzlich die Fahrbahnräder reinigen. An den übrigen, gering befahrenen Straßen gilt die Reinigungspflicht bis zur Fahrbahnmitte.
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