Leben mit den Römern in Kellmünz
Nicht nur der Name des Areals geht auf die Antike zurück. Was die künftigen Bauherren beachten müssen.
Für die Erschließung des geplanten Baugebiets Römerhöhe benötigt der Kellmünzer Marktgemeinderat eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis. Für den bereich selbst ist kein Bodendenkmal eingetragen. Allerdings liegen in unmittelbarer Nähe zur Römerhöhe die Bodendenkmäler „Kastell der spätrömischen Zeit“ und „Burgstall des Mittelalters“. Laut Bürgermeister Michael Obst befindet sich das neue Baugebiet damit im Bereich der Denkmalvermutung. Somit müsse man für die Erschließungsarbeiten eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis bei der unteren Denkmalschutzbehörde im Landratsamt Neu-Ulm einholen. Das Ratsgremium stimmte diesem Vorschlag einstimmig zu.
Die zukünftigen Bauherren trifft diese Thematik ebenfalls. Der Bürgermeister fügte an, dass dieses Prozedere auch auf die künftigen Bauherren zukommt. Jeder Bauherr müsse dies für seine Bauparzelle selbst beantragen. Dies erhöhe die Sensibilität gegenüber der ehemals römischen Siedlungszeit. Im Rahmen der Bauleitplanung sind Grünflächen im Bereich von 2,45 Hektar überplant worden. Letztlich sollen im neuen Baugebiet Römerhöhe rund 26 Wohnhäuser entstehen. Die Erschließungsstraße, die für die verkehrstechnische Anbindung des Baugebiets sorgen wird, soll „Römerhöhe“ heißen. Auch hierbei stimmte die Rätegemeinschaft einstimmig zu.
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