Mahnmal darf vorerst nicht abgerissen werden
Nach Angaben des Landratsamtes ist das letzte Wort im Streit um die Altenstadter Stelen noch nicht gesprochen.
Diese Geschichte sorgte in den vergangenen Tagen für Diskussions- und Zündstoff in Altenstadt: Ein Mann will, wie berichtet, die Stelen am Standort der ehemaligen Synagogen an der Memminger Straße abreißen lassen. Er ist der Besitzer des Grundstücks, auf dem neben dem Mahnmal auch ein Haus steht.
Das heißt: Rechtlich gesehen, dürfte der Bauherr die Stelen abbrechen lassen. Moralisch spricht aus Sicht einiger Behördenvertreter jedoch vieles dagegen: Die Säulen, die 1998 errichtet wurden, erinnern an den Standort der ehemaligen Synagoge in Altenstadt und gelten als ein Symbol für die schrecklichen Verbrechen der Nazizeit.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Die Memminger Strasse in Altenstadt ist ein Un-Ort mit hässlichen Häusern und Werbetafeln. Da nimmt sich das Haus Nr.47 als Schmuckstück aus, das jetzt Gegenstand einer unguten Diskussion steht. Wenn man einem Lokal eine Werbetafel abspricht, muss man auch erst einmal andere "Prachtstücke" beurteilen und verurteilen. Es ist einleuchtend, wenn sich ein Geschäftsmann als benachteiligt sieht in dieser Wüstenei. Es ist aber nicht nachzuvollziehen, dass es dann zu einem Racheakt kommt, der das Gedenken der Bevölkerung an ihre früheren jüdischen Mitbürger zerstört und die Erinnerung an ein Denkmal, das rassistische Fanatiker vor und nach dem Krieg zerstörten. Das geht zu weit und ist völlig unverhältnismäßig. Christl Zepp