Marktstraße bleibt Hauptverkehrsstraße
Anlieger müssen sich mit 30 Prozent beteiligen
Kellmünz Mit der erschließungstechnischen Einstufung der Kellmünzer Marktstraße hat sich der Marktgemeinderat nochmals beschäftigt. Im Kern ging es darum, ob die Marktstraße als Hauptverkehrs- oder Haupterschließungsstraße abgerechnet werden soll.
Bei einer Einstufung als Hauptverkehrsstraße müssten sich die Anlieger mit 30 Prozent an den Kosten beteiligen. Bei einer Abrechnung als Haupterschließungsstraße mit 50 Prozent. Zunächst verlas die Zweite Bürgermeisterin Gabi Grimm hierzu zwei schriftliche Stellungnahmen. Die Rechtsaufsicht im Landratsamt forderte im Sinne einer Beitragsgleichheit Gleichbehandlung und im Zuge sparsamen Handelns der Gemeinde eine nochmalige Prüfung des Sachverhalts. Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband machte in seiner Stellungnahme deutlich, dass er eine Einstufung als Hauptverkehrsstraße nicht beanstanden würde.
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