Marktrat schafft einen Präzedenzfall
In Klosterbeuren darf auch neben der „praktisch vorhandenen Baulinie“ ein Haus errichtet werden
Im zweiten Anlauf meisterte ein Bauvorhaben in Klosterbeuren den Babenhauser Marktrat. Es handelt sich um ein Einfamilienhaus mit Garage an der Dorfstraße 13. Dabei drehte sich die Diskussion nicht um die Gestaltung, sondern um die Lage auf dem betreffenden Grundstück. Es soll nämlich in der nordöstlichen Grundstücksecke errichtet werden. Und damit fällt dieses Bauvorhaben aus der Baulinie der dort überwiegend früher landwirtschaftlich genutzten Häuser.
Den Markträten war deshalb bewusst, dass hier ein Präzedenzfall für zukünftig ähnlich gelagerte Bauvorhaben geschaffen würde. Bürgermeister Otto Göppel machte klar, dass das Grundstück nicht im Umgriff eines Bebauungsplans liegt. Im Flächennutzungsplan ist lediglich Mischgebiet festgesetzt. Und dort sei Wohnbebauung erlaubt.
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