
Vorschriften für Bauern: Neue Regelungen zur Blauzungenkrankheit

Das Unterallgäuer Landratsamt erklärt, was Landwirte nun beachten müssen.
Die Blauzungenkrankheit beschäftigt die Landwirte in der Region weiterhin. So gelten für den Handel mit Rindern ab 18. Mai neue Regeln. Wegen der Tierkrankheit dürfen ungeimpfte Rinder dann nicht mehr aus den Sperrzonen herausgebracht werden. Das teilt das Veterinäramt am Landratsamt Unterallgäu mit. Es wird nur wenige Ausnahmen geben. Hintergrund ist eine neue Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts, dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit.
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