Straßenkosten sind Thema in Altenstadt
Räte debattieren über neue Regelung
Sie sind momentan ein großes Thema: die Straßenausbaubeiträge im Freistaat Bayern. Der Hintergrund: Werden Ortsstraßen verbessert, erheben die Gemeinden oftmals einmalige oder wiederkehrende Beiträge von den Bürgern. Grundlage ist das bayerische Recht. Anders sieht es bei den Erschließungsbeiträgen aus, die nach Angaben von Altenstadts Bürgermeister Wolfgang Höß nach Bundesrecht erhoben werden. Diese werden fällig, falls eine Straße noch nicht als „erschlossen“ gilt.
Wie berichtet, wurde mit einer Novelle des Kommunalabgabengesetzes das Recht, Erschließungsbeiträge zu erheben, zeitlich begrenzt: Für Altanlagen gilt ab 1. April 2021 eine Frist von 25 Jahren. Wenn seit Baubeginn einer Straße mehr als 25 Jahre vergangen sind, haben die Gemeinden keine Möglichkeit mehr, Erschließungsbeiträge zu erheben. Was die Kommunen dann noch von den Bürgern verlangen können, sind die für Anwohner etwas günstigeren Straßenausbaubeiträge.
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