Tier-Infektion: Sperrgebiet wird erweitert
Zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit hat das Landratsamt Unterallgäu eine Allgemeinverfügung erlassen. Ab nächster Woche gilt diese für den gesamten Landkreis.
Zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit erlässt das Landratsamt Unterallgäu eine neue Allgemeinverfügung. Ab Mitte nächster Woche (voraussichtlich ab 27. Februar) ist der gesamte Landkreis Sperrgebiet. Bislang galt dies nur für das westliche Unterallgäu. Grund für die Erweiterung sind weitere Krankheitsausbrüche in Baden Württemberg.
Wer für die Krankheit empfängliche Tiere hält, etwa Rinder, Schafe, Ziegen oder Gehegewild, für den gilt: Nicht geimpfte Tiere dürfen nur unter Auflagen in Gebiete außerhalb der Sperrzone transportiert werden. Weist ein Tier einschlägige Krankheitsanzeichen auf, muss unverzüglich das Veterinäramt informiert werden. Für den Menschen ist das Virus ungefährlich. Auch der Kreis Neu-Ulm gilt als Sperrgebiet.
Nähere Infos unter unterallgaeu.de/blauzungenkrankheit.
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