Zehn Monate für Stromklau
35-Jähriger verurteilt
Landkreis Ein 35-jähriger Alleinerziehender aus dem südlichen Landkreis muss noch mindestens eine Woche zittern, ehe das Urteil von zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung gegen ihn rechtsgültig wird. Wenn er ins Gefängnis muss, kann der jetzt bei einer Sicherheitsfirma arbeitende Vater einer 13-Jährigen seine anstehende Vollzeitstelle in den Wind schreiben. Staatsanwältin Lena Schmidt hatte im Gegensatz zu Richter Jürgen Hasler keine Nachsicht mehr mit dem Angeklagten, der es seit 1997 zur elf Eintragungen im Bundeszentralregister gebracht hat und den Stromklau noch unter doppelter Bewährung beging.
Die Lechwerke, so der Angeklagte, hatten ihm Juni 2008 erstmals den Strom abgedreht. Sowohl den Haushaltsstrom wie auch den Strom für seine Nachtspeicheröfen. Hatte sich der gelernte Maurer zunächst damit geholfen, dass er sich den Strom von seinem Nachbarn holte und sich dazu auch noch einen Stromzähler aus einem Baumarkt besorgte, spitzte sich die Lage zu, als der Nachbar fortzog. Da klemmte er einfach die Stromleitungen wieder an. Das ging bis zum Januar 2011 insgesamt fünf Mal so. Selbst als die LEW-Mitarbeiter es erschwerten, zapfte er immer wieder Strom.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.