Zwei Veranstaltungen im Jahr für Vereine kostenlos
Altenstadt Zweimal im Jahr dürfen örtliche Vereine die Turnhalle oder die Winklekantine in Altenstadt kostenlos nutzen. Das beschloss der Marktrat in seiner jüngsten Sitzung. Jedoch werden in Zukunft für Reinigung und den Auf- und Abbau der Bühne Kosten in Rechnung gestellt (siehe Infokasten).
Bisher waren die Mietpreise der Schulturnhalle laut einer Verordnung von 1986 unter anderem an Eintritt und Bewirtung gebunden. Nun solle, so Bürgermeister Wolfgang Höß, der tatsächliche Aufwand für den Hausmeister ausschlaggebend für den Preis sein. Zudem kann die Turnhalle in Zukunft nur noch in Verbindung mit dem Mehrzweckraum gemietet werden. "Schließlich wird der Mehrzweckraum automatisch mit genutzt", so Höß.
Hubert Berger (CSU) beantragte, in die neue Verordnung mit aufzunehmen, dass keine Kapellen mit Verstärker auftreten dürfen. Ernst Wüst (SPD) informierte jedoch, dazu habe es bereits ein Gerichtsurteil gegeben, das eingehalten werden muss: Geregelt sei die Länge und die Art der Veranstaltung sowie eine Beschränkung auf nur zehn Veranstaltungen im Jahr, die in der Turnhalle stattfinden dürfen.
Höß betonte, die neue Verordnung enthalte keine Mieterhöhung, lediglich eine Umstrukturierung. Alle Räte stimmten der neuen Verordnung zu. (evb)
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