Kellmünz braucht Platz für Ganztagsbetreuung von Schulkindern
Plus Ab 2026 können Eltern einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule geltend machen. Kellmünz denkt über bauliche Vorkehrungen nach.
Der Kellmünzer Marktgemeinderat sucht nach Lösungen, um dem ab 2026 geltenden Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter gerecht zu werden. Im ersten Schritt gehen die Überlegungen dahin, im Bereich der örtlichen Grundschule geeignete Räumlichkeiten zu schaffen.
Bürgermeister Michael Obst erläuterte, dass ab dem Jahr 2026 ein gesetzlicher Anspruch auf Ganztagsbetreuung bestehen wird und dass man sich als Kommune darauf einstellen müsse. Zunächst gelte dies für die Erstklässler und in den Folgejahren nach und nach auch für die anderen Jahrgangsstufen. Im Moment sind in der Kellmünzer Grundschule 45 Schülerinnen und Schüler in zwei Kombiklassen untergebracht. 22 Schüler besuchen bereits die Mittagsbetreuung.
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