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Vereinbarung
17.02.2020

Gemeinde und Vereine teilen sich künftig die Kosten

Nicht alle Gemeinderäte in Aichen sind mit der Kostenverteilung einverstanden. Knackpunkt war die einmalige Reinigung aller Fenster im Bürger- und Feuerwehrhaus Obergessertshausen

Das neue Bürger- und Feuerwehrhaus im Aichener Ortsteil Obergessertshausen wurde im September 2018 seiner Bestimmung übergeben. Seitdem haben Feuerwehr, Musikverein sowie Krieger- und Soldatenverein dort ihr Domizil. Nachdem diese im ersten Betriebsjahr die Kosten für Betrieb und Unterhalt allein getragen haben, wurde nun durch die Betreibergesellschaft (GbR) Bilanz gezogen. Ansinnen der GbR ist, die Gemeinde, die ja Besitzer des Gebäudes ist und es auch für ihre Zwecke wie Wahlen und Sprechzeiten für den Bürgermeister nutzt, soll sich an den Kosten beteiligen.

Gemeinderat Werner Schmid, der ja schon beim Bau des Haues federführend war, hatte einen Vertragsentwurf ausgearbeitet, der die Unterhalts- und Betriebskosten für das Bürger- und Feuerwehrhaus zwischen Gemeinde und Bürgerhaus-GbR regelt. Er trug folgende Regelung über die Kostenverteilung vor:

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