Was geschieht mit Bauplätzen ohne Bauzwang
Balzhauser Rat diskutiert über weiteres Vorgehen
Bei der jüngsten Gemeinderatssitzung informierte Bürgermeister Daniel Mayer unter anderem auch über Beschlüsse aus nichtöffentlicher Beratung.
Die Vorberatung über das weitere Vorgehen hinsichtlich der Bauland-Entwicklung erbrachte folgendes Ergebnis: Die Eigentümer der vielen unbebauten Bauplätze ohne Bauverpflichtung (Bauzwang) sollten angeschrieben werden, ob Verkaufsinteresse für ihre Parzelle besteht. Wer sein Grundstück innerhalb der bestehenden fünfjährigen Bauverpflichtung nicht bebaut, soll nur noch einmal auf Antrag eine dreijährige Fristverlängerung des Bauzwanges erhalten. Sollte eine Bebauung innerhalb dieses Zeitraumes nicht erfolgt sein, ist das Grundstück an die Gemeinde zurückzugeben. Die 2015, 2016 und 2018 ablaufenden Bauverpflichtungen werden auf Antrag ebenfalls nur noch einmalig um drei Jahre verlängert. Dies gelte auch für künftig erworbene Bauplätze.
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