Die Pläne für ein neues Baugebiet in Aletshausen schreiten voran
Plus In der Gemeinderatssitzung in Aletshausen wurde der Bebauungsplan für 17 Wohnhäuser vorgestellt. Vorgaben und Festsetzungen sind genau definiert.
Bei der jüngsten Sitzung der Gemeinderäte kam man der Realisierung des neuen Baugebietes „Südlich Kammerweg“ ein ganzes Stück näher. Julia Amschler vom Ingenieurbüro Kammer aus Donauwörth stellte den Entwurf der Satzung für dieses Gebiet vor und erläuterte Details. Geplant sind zwei große Parzellen zwischen 800 und 1000 Quadratmetern Größe und zehn zwischen 500 und 640 Quadratmetern, sowie fünf Bauplätze, die zwischen 170 und 250 Meter im Quadrat haben. Hier sind sogenannte Tiny-Häuser vorgesehen.
Die Obergrenze, so Amschler, der zulässigen Grundfläche für Hauptanlagen beträgt je Grundstück fünfzig Quadratmeter. Diese Grundfläche darf durch überdachte und nicht überdachte Terrassen um bis zu 15 Quadratmeter überschritten werden. Es sind maximal drei Vollgeschosse, wobei eines im Dachgeschoss liegen muss, zulässig. Bei zwei Vollgeschossen muss das zweite im Dachgeschoss liegen, ein Vollgeschoss ist auch zulässig. Das Areal wird als allgemeines Wohngebiet eingestuft, deshalb gibt es keine Ausnahmen. Satteldächer, Walmdächer, Zeltdächer, Pultdächer, Flachdächer und Tonnendächer sind als Dachformen zulässig. Dacheindeckungen sind mit Dachziegeln oder Dachsteinen zulässig. Dachgauben sind ab einer Dachneigung von 35 Grad bis zu einer Gesamtbreite von einem Drittel der Dachlänge erlaubt. Ein Mindestabstand von zwei Metern zum Ortgang ist einzuhalten.
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