Angeklagter erscheint am Gericht, doch die Verhandlung fällt aus
Ein Raubprozess ist vor dem Schöffengericht ausgefallen, obwohl der Angeklagte erschien. Der Grund ist auch nicht Personalmangel am Amtsgericht.
Wegen bewaffneten Raubes, Körperverletzung, Sachbeschädigung und Bedrohung sollte sich ein zur Tatzeit 18-Jähriger am Mittwoch vor dem Günzburger Jugend-Schöffengericht verantworten. Kurios: Der Angeklagte kam, aber die Verhandlung fand nicht statt.
Aus unterschiedlichsten Gründen werden Verfahren bei der Justiz abgesetzt: Beispielsweise bei Coronafällen, oft liegt es aber daran, dass der oder die Angeklagte einfach beim Gerichtstermin mit Abwesenheit glänzt. Völlig anders verhielt sich die Sache beim Prozess gegen den jungen Mann. Die Verhandlung wurde von Amts wegen abgeblasen. Grund dafür war, dass die Ladung an den Angeklagten als unzustellbar zurückkam, wie Amtsgerichtsdirektor Walter Henle unserer Redaktion auf Nachfrage erklärte. „Deshalb wurden alle Zeugen abgeladen und auch der Sachverständige“. Der Gerichtsmediziner sollte ein Gutachten dazu abgeben, ob der Beschuldigte die Tat im Zustand verminderter Schuldfähigkeit verübte, wie es juristisch heißt.
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