Welche Gebühren die Marktgemeinde Ziemetshausen erhöht
In der jüngsten Sitzung hat der Ziemetshauser Marktrat eine umfangreiche Tagesordnung abzuarbeiten. Über welche Themen debattiert wurde.
Gebührenanpassungen im Bürgerbüro zum 1. Januar 2024 wurden in der Sitzung des Ziemetshauser Marktgemeinderates beraten und beschlossen. In einigen Bereichen des Bürgerbüros sind die Richtsätze für Gebühren zu erhöhen, da die letzten Anpassungen oder Erhöhungen zum Teil bereits zehn Jahre zurückliegen oder die geltenden Gebühren vor gar schon 20 Jahren festgelegt wurden.
Zudem hat sich in dem einen oder anderen Bereich der Gebührenrahmen des Kostenverzeichnisses geändert. So wurden die Gestattungsgebühren für den vorübergehenden Betrieb eines Gaststättengewerbes (beispielsweise für Kleiderbasar und Ähnliches) jetzt um jeweils fünf Euro je Position, abhängig von Bedeutungs- und Arbeitsaufwand, angehoben. Die bislang geltenden Gebühren für Gewerbemeldungen wurden nunmehr um zehn Euro erhöht. Die Höhe der Gebühr für Gewerbean-, um- oder abmeldungen ist je nach Bedeutungs- und Arbeitsaufwand festzusetzen. Zur Gebührenordnung für das Straßenverkehrsrecht sind für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) neue Rahmengebühren vorgesehen. Da sich zur Gleichbehandlung der Antragsteller am Gebührenrahmen des Landratsamtes Günzburg zu orientieren ist, sollen künftig auch einige Richtsätze ergänzt und die auf das Niveau der Sätze vom Landratsamt gesetzt werden. Der Marktgemeinderat hat die Gebührenanpassungen nach eingehender Beratung einstimmig beschlossen.
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