17.000 Euro Schaden nach Einbruch in Ziemetshauser Bauhof
Plus Neben dem Schaden behandelt der Ziemetshausen Gemeinderat einen Antrag eines Gewerbetreibenden auf Versetzen des Halteverbots
Ein buntes Programm stand auf der Tagesordnung des öffentlichen Teils der jüngsten Marktgemeinderatssitzung. Ein ortsansässiger Gewerbetreibender beantragte zur Sitzung des Marktgemeinderates die Anpassung des Halteverbots in der Bahnhofstraße. Das Verkehrszeichen, das bislang auf Höhe des Nachbargrundstücks steht, sollte nun vor die Ladentüre des Geschäftes versetzt werden, um weitere Parkmöglichkeiten für die Kunden zu schaffen.
Für gehbehinderte Kunden weitere Parkplätze nötig
Als Begründung bringt der Gewerbetreibende hervor, dass sich seit Verlegung der Arztpraxis und dem Wegfall des Schulbusverkehrs die Parksituation in dem Bereich erheblich entschärft hätte. Vor allem für gehbehinderte Kunden sind aber weitere Parkplätze für das Ladengeschäft notwendig. Eine Versetzung des Schildes bis zur Ladentüre ist aufgrund des Vordaches am Geschäftshaus nicht möglich und auch nicht zulässig, so die Polizeiinspektion Krumbach, da die Stange für das Verkehrs -zeichen dann mitten im Gehweg steht. Die Polizei schlägt daher ein Versetzen des vorhandenen Verkehrszeichens um annähernd zehn Meter nach links bis zum linken Ende des an das Ladengeschäft angrenzenden Zauns vor, sodass hier noch ein weiterer Stellplatz entstehen kann. Alle Markträte konnten sich diesem Vorschlag anschließen.
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