
Verfassungsrechtler: "Auch die Kunstfreiheit ist ein Grundrecht"

Plus Warum sollte die Kultur hintanstehen, wenn das sonstige öffentliche Leben wieder in Gang kommt? Der Augsburger Verfassungsrechtler Professor Matthias Rossi hat dafür überhaupt kein Verständnis.
Gottesdienste dürfen jetzt wieder stattfinden, Theater, Kinos und Konzerte indes bleiben weiterhin verboten: Ist das rechtlich zu rechtfertigen?
Matthias Rossi: Juristisch ist das nicht mehr nachzuvollziehen. Meines Erachtens liegt der Grundfehler der Politik bei allem Verständnis für die Schutzmaßnahmen darin, dass die Politik immer branchenweise vorgegangen ist. Sie hat zunächst gefragt, ob etwas systemrelevant ist oder nicht. Dann hat sie Garten- und Baumärkte wieder geöffnet und nun auch wieder die Gottesdienste. In meinen Augen ist das verfassungsrechtlich problematisch. Viel sinnvoller – und rechtlich auch geboten – wäre gewesen, dass man sich auf bestimmte Kriterien einigt und diese auf alle Bereiche anwendet.
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