Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Cannabis bei Krankheiten: Wo sie hilft und wo nicht

Legalisierung
03.04.2024

Cannabis: Bei welchen Krankheiten hilft die Pflanze?

Die Cannabis-Legalisierung in Deutschland gilt. Doch bei welchen Beschwerden hilft die Pflanze eigentlich?
Foto: Friso Gentsch, dpa (Symbolbild)

Viele Menschen interessieren sich für den medizinischen Nutzen von Cannabis. Bei welchen Krankheiten und Befindlichkeiten die Pflanze helfen kann.

Die Cannabis-Legalisierung in Deutschland gilt seit dem 1. April 2024. Ein wichtiger Teil des Modells sind zudem Social Clubs, in denen sich Mitglieder mit Produkten aus eigenem Anbau versorgen können.

Doch neben der weit verbreiteten Funktion von Cannabis als Genussmittel fragen sich viele Menschen, wie es um den medizinischen Nutzen der Pflanze bestellt ist. Wir haben im Folgenden die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.

Cannabis: Bei welchen Krankheiten und Beschwerden hilft die Pflanze?

Bereits seit Jahrtausenden wird die Cannabis-Pflanze von Menschen genutzt. Aus ihren Fasern können Seile und aus ihren Samen Öl hergestellt werden. Den heute wohl bekanntesten Nutzen erfüllen allerdings die Blätter der Hanfpflanze. Werden sie getrocknet, können aus ihnen Haschisch und Marihuana gewonnen werden.

Video: dpa

Wie das Portal patienten-information.de, das im Auftrag der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung betrieben wird, schreibt, gehen die medizinischen Wirkungen von Cannabis vor allem auf die Inhaltsstoffe Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) zurück. "THC wirkt berauschend und entspannend, es kann Brechreiz dämpfen. CBD wirkt angstlösend und kann Entzündungen hemmen", heißt es auf dem Portal.

Bei folgenden Beschwerden und Krankheitsbildern wäre Cannabis laut einem Report der Techniker Krankenkasse, der die bisherige Studienlage aufgearbeitet hat, für eine Therapie denkbar:

  • dauerhafte (chronische) Schmerzen
  • Muskelkrämpfe oder Lähmung der Beine (Multiple Sklerose)
  • Epilepsie (Hier wird Cannabidiol eingesetzt)
  • Übelkeit und Erbrechen (bei Chemotherapie)
  • ungewollter Gewichtsverlust (bei HIV/AIDS)

Bei Angststörungen, Schlafstörungen und dem Tourette-Syndrom sei eine Anwendung von medizinischem Cannabis möglich. Wissenschaftliche Belege zur Behandlung von ADHS lägen hingegen nicht vor.

Lesen Sie dazu auch

Es ist wichtig zu erwähnen, dass Cannabis meist zusätzlich zu anderen Medikamenten eingenommen wird, nicht anstatt dieser.

Cannabis: Wie wirksam ist es?

Die CaPRis-Studie, die vom Bundesministerium für Gesundheit in Auftrag gegeben wurde und mehr als 2100 wissenschaftliche Publikation zur Wirkweise von Cannabis analysiert hat, kommt zu dem Schluss, dass insbesondere im Bereich "Übelkeit und Erbrechen beziehungsweise Appetitstimulation" bei Menschen chemotherapeutisch behandelter Krebserkrankung und HIV/AIDS gefunden wurde. Bei "chronischen Schmerzen" hätten die Publikationen nur einen Beleg für eine leichte Schmerzreduktion gefunden. Bei Muskelkrämpfen und Lähmungen der Beine lägen hingegen "subjektive, doch nicht ausreichend objektivierbare Hinweise auf eine Besserung der Symptomatik vor".

Bei neurologischen, psychischen und gastrointestinalen Erkrankungen sei die Studienlage unzureichend. Die allgemeine Studienlage zur Wirkweise von Cannabis kritisierte auch Professor Dominik Irnich, Leiter der Schmerzambulanz am Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU), in einem Beitrag des Bayerischen Rundfunk. Der Grund für die wenigen aussagekräftigen Studien sei, dass diese mit erheblichen Zeit- und Geldaufwand verbunden seien.

"Viele Forscher aus den verschiedensten Gebieten konkurrieren um relativ wenige finanzielle Mittel. Hinzu kommt, dass während der Pandemie öffentliche Forschungsgelder relativ unkritisch und einseitig an Corona-Projekte vergeben wurden." Schließlich hätten forschende Unternehmen nicht unbedingt Interesse an strenger Forschung, da die Vermarktung auch ohne Studien anscheinend gut funktioniere.

Wofür wird Cannabis in Deutschland verschrieben und unter welchen Bedingungen?

Eine Begleiterhebung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat zudem untersucht, für welche Beschwerden Cannabis seit 2017 in Deutschland verschrieben wurde. Laut der Erhebung wurden mehr als 75 Prozent der Patienten wegen chronischer Schmerzen behandelt. Weitere Symptome waren Spastik (9,6 Prozent) und Appetitverlust beziehungsweise Gewichtsabnahme. Laut dem Portal patienten-information.de brechen mehr als jeder Dritte die Behandlung mit Cannabis wegen der Nebenwirkungen jedoch wieder ab.

In Deutschland übernehmen die Gesetzlichen Krankenkassen in bestimmten Fällen die Kosten für Cannabis-Arzneimittel. Die Voraussetzungen dafür sind allerdings streng:

  • Es liegt eine schwere Erkrankung vor
  • Eine anerkannte medizinische Behandlung steht nicht zur Verfügung oder ist nicht möglich
  • Es gibt eine nicht unwahrscheinliche Aussicht, dass sich Krankheitsverlauf oder Beschwerden spürbar bessern

Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, beurteilt ein Arzt. Zudem muss eine Genehmigung der Krankenkasse durch den Patienten eingeholt werden.

Cannabis wird dann entweder als Medizinal-Hanf in Form von getrockneten Blüten oder Extrakt verschrieben oder als die Wirkstoffe Nabilon und Nabiximols (Kapseln und Mundspray) und Dronabinol (Tropfen).

Übrigens: Im Gesetz zur teilweisen Cannabis-Legalisierung ist der Eigenbedarf als auch der Eigenanbau geregelt. Zudem ist festgelegt, wo Cannabis verkauft werden darf. Andere Länder haben Cannabis übrigens schon entkriminalisiert. Dennoch gibt es gesundheitliche Risiken beim Cannabis-Konsum.