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Deutscher Presserat
09.04.2019

Zahl der Beschwerden beim Presserat 2018 deutlich gestiegen

Die Zahl der Beschwerden beim Deutschen Presserat ist 2018 deutlich gestiegen.
Foto: dpa/Archiv

Die Zahl der Beschwerden beim Deutschen Presserat ist 2018 deutlich gestiegen. Oft monierten Leser die Berichterstattung über Migration und Rechtsradikale.

Die politischen Debatten des vergangenen Jahres spiegeln sich auch in der Beschwerdebilanz des deutschen Presserats wider. Das Selbstkontrollorgan der deutschen Print- und Online-Medien erhielt 2018 zahlreiche Eingaben zu den Themen Migration und Rechtsradikalismus. Das geht es aus dem am Dienstag veröffentlichten Jahresbericht des Presserats hervor.

  • Insgesamt gingen beim Deutschen Presserat im vergangenen Jahr 2.038 Beschwerden ein. Noch mehr Beschwerden, nämlich 2.358, hatte es in der Geschichte des Presserats nur 2015 gegeben. Damals gab es allerdings besonders viele Eingaben zu einem Fall, dem Absturz der Germanwings-Maschine.
  • Der Presserat erteilte im vergangenen Jahr 28 Rügen (2017: 21), das ist die schärfste Sanktion des Gremiums.
  • Am häufigsten (13 Rügen) bemängelte der Presserat Verletzungen des Persönlichkeitsschutzes, gefolgt von der Vermischung von Werbung und Redaktion (acht Rügen). Dazu kamen 70 Missbilligungen und 147 Hinweise.
  • 42 Fälle hielt der Beschwerdeausschuss zwar für begründet, verzichtete jedoch auf eine Maßnahme, wenn die betroffenen Redaktionen reagiert und beanstandete Textstellen verändert hatten.

Zahlreiche Beschwerden erreichten den Presserat zu den rechtsgerichteten Ausschreitungen im August 2018 in Chemnitz. Einige Leser hätten bezweifelt, dass es dort tatsächlich zu Hetzjagden gekommen sei, über die viele Medien berichtet hatten. Der Presserat wies die Beschwerden jedoch als unbegründet ab. Es sei unstrittig, dass in Chemnitz Menschen andere Menschen gejagt hätten. "Als Freiwillige Selbstkontrolle entscheiden wir nicht über verschiedene Deutungen eines Geschehens - solange die Deutungen auf korrekten Fakten beruhen", sagte der Sprecher des Presserats, Volker Stennei.

Die Beschwerden zur Nennung der Nationalität von Straftätern und Verdächtigen gingen hingegen zurück. Zu der entsprechenden Richtlinie 12.1 im Pressekodex erreichten den Presserat 2018 insgesamt 30 Beschwerden, im Vorjahr hatte es demnach noch 41 Eingaben gegeben. Die Spruchpraxis habe sich nach der Neuformulierung der Regel vor zwei Jahren nicht geändert: Die Hälfte der Beschwerden in diesem Bereich habe 2018 zu einer Sanktion geführt, im Verhältnis etwa so viele wie in den beiden Vorjahren.

Im März 2017 hatte der Presserat die Richtlinie geändert. Sie fordert seitdem statt eines "begründbaren Sachbezugs" ein "begründetes öffentliches Interesse" als Voraussetzung dafür, die Herkunft von Tätern oder Verdächtigen zu erwähnen. Die alte Regel war vor allem im Zuge der Berichterstattung über die sexuellen Übergriffe in der Kölner Silvesternacht 2015/16 in die Kritik geraten.

Presserat moniert unklar gekennzeichnete Werbung

Das Selbstkontrollorgan beschäftigte sich im vergangenen Jahr immer wieder mit unklar gekennzeichneter Werbung vor allem im Internet. Bezeichnungen wie "Advertorial" oder "Sponsored Post" reichen aus Sicht des Presserates nicht aus. Im Fokus standen auch Online-Umfragen, die Meinungsforschungs-Startups wie Civey auf journalistischen Internetseiten anbieten. Der Beschwerdeausschuss entschied: Ob solche Umfragen repräsentativ sind oder nicht, müssen Redaktionen nicht selbst überprüfen, sofern es keine Anhaltspunkte gibt, an der Seriosität der Kooperationspartner zu zweifeln.

Die deutliche Mehrheit aller Beschwerden (65 Prozent) richtete sich gegen im Internet veröffentlichte Artikel. Das führt der Presserat auch darauf zurück, dass es einfacher sei, dem Selbstkontrollorgan einen Link zu mailen statt einen gedruckten Artikel einzuscannen.

Unabhängig vom Verbreitungsweg sind regionale Tageszeitungsverlage laut dem Bericht nach wie vor die häufigsten Beschwerdegegner. Gegen sie richteten sich 653 Beschwerden, gefolgt von Boulevardzeitungen (238 Beschwerden), Publikumszeitschriften (218) und überregionalen Tageszeitungen (191).

Der Pressekodex enthält Regeln für die tägliche Arbeit von Journalisten. Der Presserat prüft auf dieser Grundlage Beschwerden gegen Zeitungen, Zeitschriften und Online-Medien. Bei Verstößen kann das Gremium Sanktionen aussprechen, als schärfste Maßnahme eine öffentliche Rüge. (KNA, epd, AZ)

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