20000 Euro pauschal
So werden künftig Feldwege finanziert
Rückwirkend zum 1. Januar hat der Denklinger Gemeinderat die bisher geltenden Förderrichtlinien für den Ausbau von Feld- und Forstwegen geändert und wird die neue Regelung für mindestens fünf Jahre beibehalten. Künftig werden jährlich pauschal 20000 Euro für den Wegebau zur Verfügung gestellt. Bisher wurden 25 Prozent der angefallenen Kosten gefördert. Hinzu kamen Sonderförderungen für feldwegähnliche Gemeindeverbindungsstraßen in Höhe von 75 Prozent. Außerdem wurde zuletzt kostenlos Kiesmaterial bereitgestellt. Durchschnittlich kam auf diese Weise in den vergangenen zehn Jahren ein Betrag von jährlich 19232 Euro zusammen.
Aufgeteilt werden die 20000 Euro in der Gesamtgemeinde wie folgt: Für die rund 82 Kilometer Wirtschaftswege und feldwegähnlichen Gemeindeverbindungsstraßen in Denklingen sind 11650 Euro vorgesehen, für 44 Kilometer in Epfach 6270 Euro und 2080 Euro für knapp 15 Kilometer in Dienhausen.
Den Jagdgenossenschaften steht es frei, für welche Maßnahme welche Mittel verwendet werden. Die Vorlage einer quittierten Rechnung soll als Nachweis gelten, dass die ausbezahlten Mittel tatsächlich für den Wegebau verwendet wurden.
Um sicherzustellen, dass die Investitions- und Unterhaltsmaßnahmen in nächster Zeit nicht deutlich weniger werden, ist ein Eigenanteil der Jagdgenossenschaften von mindestens einem Drittel gefordert. Der Gemeinderat billigte die Neuregelung einstimmig. (vaf)
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