Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Geld & Leben
  3. Vereinbarung treffen: Wertguthaben: So planen Sie ihre Auszeit oder Frührente

Vereinbarung treffen
07.11.2023

Wertguthaben: So planen Sie ihre Auszeit oder Frührente

Auszeit geplant? Wer sich länger Freistellen lassen möchte für ein Sabatical oder Elternzeit, kann unter Umständen mit seinem Arbeitgeber ein Wertguthaben vereinbaren.
Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn

Boni, Urlaubsgeld, Teile des Gehalts: Beschäftigte können sich Entgelte gutschreiben lassen. Von dem Wertguthaben profitieren sie, wenn sie längere Auszeiten brauchen oder in Frührente gehen wollen.

Wollen Beschäftigte sich längerfristig vom Job freistellen lassen, können sie unter bestimmten Voraussetzungen mit ihrem Arbeitgeber ein Wertguthaben vereinbaren. Das Besondere daran: Der Sozialversicherungsschutz bleibt während der Auszeit bestehen, schreibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BAMS).

Das angesparte Guthaben können sie etwa für eine Pflegezeit, Elternzeit oder ein Sabbatical nutzen. Neben einer Auszeit, gibt es so auch die Möglichkeit, früher aus dem Beruf auszuscheiden - und zwar ohne die Gefahr, dass man eine Rente mit Abschlägen bekommt.

Beim Wertguthaben handelt es sich um ein freiwilliges Angebot des Arbeitgebers. Einen Anspruch auf ein Wertguthaben gibt es nicht, so das Bundesarbeitsministerium. Interessierte sollten sich beraten lassen.

Was alles ins Wertguthaben einfließt

Treffen Arbeitgeber und Beschäftigte eine solche Vereinbarung, sollten sie diese schriftlich festhalten - etwa in einem Einzelvertrag. Auch ein Tarifvertrag und eine Betriebsvereinbarung können Details dazu festlegen.

In der Regel gilt: Der Arbeitgeber bringt seinen Anteil an der Sozialversicherung in das Wertguthaben ein. Während Beschäftigte grundsätzlich alle Entgeltteile einfließen lassen können.

Dazu gehören neben Teilen des Bruttoentgelts etwa auch Boni, Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld, Tantiemen und Überstundenvergütungen.

Sogar Urlaubsansprüche, die über den gesetzlich geregelten Mindesturlaub von vier Wochen hinausgehen, können auf diesem Arbeitskonto gutgeschrieben werden. Dafür müssen sie jedoch zuerst in einen Geldwert umgerechnet werden.

Der Arbeitgeber zahlt während der Freistellung aus dem bestehenden Wertguthaben zudem ein angemessenes Arbeitsentgelt aus - erst in dieser Phase werden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig.

Wenn ein Jobwechsel ansteht

Übrigens: Sollte jemand seinen Arbeitgeber wechseln oder den Arbeitsplatz verlieren, verfällt das Wertguthaben nicht. Seit 2009 kann es auf den neuen Arbeitgeber übertragen und weitergeführt werden.

Stimmt das neue Unternehmen nicht zu oder jemand bleibt ohne Job, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen folgende Möglichkeiten: das Guthaben auf die Deutsche Rentenversicherung zu übertragen oder sich auszahlen zu lassen - nach Abzug der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.