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Bebauung
17.01.2015

Viel Aufregung über Vollgeschoss

Anwohner sind gegen die Planänderung für ein Grundstück

Die vom Uttinger Gemeinderat beschlossene 21. Änderung des Bebauungsplans „Utting-Süd“ für ein noch freies Grundstück an der Westseite der Holzhauser Straße sorgt in dessen Umgebung offenbar für einigen Unmut. Als die Umplanung auslag, machten etliche Nachbarn – teilweise sogar per Rechtsanwalt – Einwendungen geltend.

Ziel der Bebauungsplanänderung ist, wie es im Planerdeutsch heißt, eine „verträgliche Nachverdichtung“. Konkret heißt das, dass auf einem der letzten freien Grundstücke in dem Viertel zwischen Dyckerhoffstraße im Norden und dem Holzbach im Süden einem Bauwerber gestattet werden soll, ein Haus mit zwei Vollgeschossen zu bauen. Außerdem darf er etwas vom bisherigen Baufenster abweichen. Alle anderen Regeln des Bebauungsplans blieben unverändert, hieß es, darunter fallen auch die Bestimmungen zur Geschossfläche. Allerdings dürfte das letzte Haus in dieser Reihe aufgrund der zwei Vollgeschosse etwas höher werden als die bestehenden Gebäude, die Rede ist von rund 50 Zentimetern. Die bisherigen Festsetzungen sehen für dieses Grundstück wie für alle anderen an der Holzhauser Straße Erdgeschoss plus Dachgeschoss vor.

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