Gartenhäuser werden größer
Regeln für Baugebiet werden überarbeitet
Wie groß sollte ein Gartenhäuschen sein? Dies war eine der Fragen, denen der Windacher Gemeinderat in der jüngsten Sitzung im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan „Westlich der Hartstraße“ in Schöffelding nachging. Denn in dem mehrere Jahre alten Regelwerk sind Gartenhäuschen von maximal acht Quadratmetern erlaubt, einige der Grundstücksbesitzer haben jedoch bereits größer gebaut.
So war auch ein Teil des Gemeinderats der Auffassung, dass die acht Quadratmeter zu wenig seien. Gleichzeitig wurde aber auch als problematisch angesehen, dass der Gemeinderat illegales Verhalten im Nachhinein absegnet. „Die Signalwirkung ist die, dass wenn genug Schwarzbauten da sind, nachgebessert wird“, sagte Dr. Adolf Gebhardt. Letztendlich überwog jedoch die Meinung, die Gartenhäuschen sollten bis 20 Quadratmeter groß erlaubt werden.
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