Faustschlag kommt teuer zu stehen
Ein 26-Jähriger verletzte seinen Kontrahenten schwer im Gesicht. Seine Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt
Ganze 3000 Euro kostet der Faustschlag, den ein 26-Jähriger ohne ersichtlichen Grund einem anderen jungen Mann morgens um drei im Umfeld einer Disco ohne er- sichtlichen Grund verpasst und ihn schwer verletzt hat. Neben dieser Geldstrafe brummte das Schöffengericht dem nicht einschlägig Vorbestraften ein Jahr Haft auf, dies allerdings zur Bewährung für drei Jahre.
Trotzdem konnten der Angeklagte und sein Verteidiger, Rechtsanwalt Thilo Pfordte, aufatmen. Trotz langwieriger Beweisaufnahme, in der zwei Polizeibeamte und vier weitere Zeugen gehört wurden, konnten weder Gericht noch Staatsanwältin Andrea Eisenbarth dem 26-Jährigen zweifelsfrei nachweisen, dass er seinem zeitweise am Boden liegenden „Kontrahenten“ (21) auch noch mit den Füßen gegen die Schulter und ins Gesicht getreten haben soll. In der Anklage war nämlich davon die Rede. Ansonsten wäre die Strafe, so der Vorsitzende Richter Alexander Kessler, wesentlich höher ausgefallen. In Sachen „getreten oder nicht“ gingen die Aussagen jedenfalls ziemlich auseinander.
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