Rangeleien auf der Toilette
Trotz erheblicher Zweifel Freispruch für zwei Schwestern
Die beiden Angeklagten Schwestern, 20 und 25 Jahre alt, wurden von Jugendrichter Alexander Kessler freigesprochen. Von ihrer Unschuld war er nicht überzeugt, Zweifel blieben erhebliche. Da das Gericht die Tat aber nicht nachweisen konnte, wurde „In dubio pro reo“ (Im Zweifel für den Angeklagten) entschieden.
Die beiden jungen Frauen, so lautete die Anklage, sollen eine andere junge Frau (20) auf der Toilette einer Diskothek attackiert und sie mit dem Kopf gegen ein Waschbecken gestoßen haben. Staatsanwalt Johannes Ballis war sich auch absolut sicher, dass die Geschädigte, die als Zeugin aussagte, nicht gelogen habe. Offenbar gerieten die 20-jährige Angeklagte und die Frau gleichen Alters mehrmals aneinander: Zum einen wegen eines Kusses, den der ehemalige Freund der jüngeren Beschuldigten der „Geschädigten“ aufgedrückt hatte. Es wurde aber noch turbulenter: Die Beschuldigte, die auf der Suche nach einem Feuerzeug war, soll die andere im Raucherraum von hinten umarmt haben. Weniger schön dabei: Es soll Bier aus dem Glas auf die Kleidung der „Geschädigten“ geschwappt sein. Die eine war verärgert, die andere entschuldigte sich.
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