Beschwerde abgewiesen
Kläger scheitern vor dem Bundesverwaltungsgericht
Utting/Holzhausen Wegen des Bebauungsplans Holzhausen-West hat die Gemeinde Utting jetzt letztinstanzlich recht bekommen. Bürgermeister Josef Lutzenberger berichtete in der Gemeinderatssitzung, dass eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen eine frühere Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zurückgewiesen worden sei.
Wie berichtet hatte der Erste Senat des Verwaltungsgerichtshofs einen Normenkontrollantrag gegen die 12. Änderung des Bebauungsplans abgewiesen und auch eine Revision nicht zugelassen. Gegen diese Nichtzulassung der Revision erhoben die Antragsteller Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, jedoch ohne Erfolg, wie Lutzenberger jetzt mitteilte, „das heißt, unser Bebauungsplan ist okay“.
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