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10.02.2014

Niemand muss mitbezahlen

Kostensatzung für Feldwege aufgehoben

Schondorf Die Gemeinde Schondorf will heuer mehrere Feldwege in der Oberschondorfer Flur instand setzen. Zuvor jedoch hob der Gemeinderat eine über 40 Jahre alte Satzung ab, mit der es möglich gewesen wäre, einen Teil der Kosten auf die Nutzer und Anlieger umzulegen.

Dass es eine solche Satzung seit 1970 gab, dürfte den meisten Gemeinderatsmitgliedern ohnehin nicht bekannt gewesen sein. Sie wurde seither kein einziges Mal vollzogen, erläuterte Geschäftsstellenleiter Ralf Müller. Ein Grund dafür war seinen Worten zufolge, dass dies rechtlich nicht unkompliziert gewesen wäre. Im Satzungstext ist die Rede davon, dass der gemeindliche Aufwand für Feldwegarbeiten zu 75 Prozent auf die „Beteiligten“ umzulegen ist. Die Gruppe der Beteiligten sei jedoch kaum abgrenzbar. Das können nicht nur die an einem Weg angrenzenden Grundstückseigentümer sein, sondern auch andere Wegbenutzer wie Jagdpächter und andere Personen, die Wege in Anspruch nehmen, erklärte Müller. Einstimmig wurde beschlossen, die Satzung aufzuheben.

Instand gesetzt werden sollen laut Bauamtsleiter Christian Reuting der Feldweg, der sich an die Blombergstraße anschließt, zur Wasserreserve führt und dann wieder zurück zur Lerchenstraße führt. Weitere Sanierungsstrecken sind der Weg, der vom Siedlerhof nach Norden zur Windach führt und der östlich davon verlaufende Weg an der Leiten.

Geplant ist, das vorhandene Wegmaterial zu fräsen, neu aufzubringen und so zu modellieren, dass das Wasser ablaufen kann, damit keine Schlaglöcher entstehen. (ger)

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