Nur ein Standort für Fotovoltaik
Landsberg (wu) - In der Änderung des Flächennutzungsplanes ist im Stadtgebiet nur ein Standort für die Errichtung einer Fotovoltaikanlage im Freien vorgesehen. Es handelt sich dabei um ein Grundstück auf der Gemarkung Ellighofen unmittelbar westlich der B 17. In ihrem mit 23:4 Stimmen gefassten Beschluss legten die Stadträte mehrere Auflagen fest, die beim Bau einer solchen Anlage eingehalten werden müssen.
Die beantragten Standorte für Fotovoltaikfelder sind anhand einer Studie überprüft und bewertet worden. Die Gutachter kamen zu dem Ergebnis, dass sie ungeeignet sind. Der Bauausschuss schloss sich dieser Meinung bis auf einen Standort an. Und so wurde die Fläche erneut untersucht. Bei der Planung sind nun mehrere Dinge zu beachten. Die Modulreihen sollen unter anderem niedrig und bautechnisch einfach sein. Gründung der Module dürfe maximal mit Rammpfählen erfolgen und die Versiegelung des Bodens ist auf ein Minimum zu begrenzen. Durch Mahd oder Schafbeweidung ist die Fläche extensiv zu pflegen, auf Herbizide und andere chemische Einträge muss verzichtet werden.
Der Bebauungsplan für die Freilandfotovoltaikanlage erhält die Bezeichnung "Solarpark Südwest". Der Investor wird in einem städtebaulichen Vertrag zur Übernahme sämtlicher Kosten verpflichtet, die im Zusammenhang mit der Bauleitplanung entstehen.
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