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09.03.2011

Das Recht auf Leben

Die Präimplantationsdiagnostik und der Ethikrat

Es ist eine jener Fragen, für die es keine politische Patentlösung geben wird. Im Vergleich zur erwarteten Anzahl der Fälle, in denen die Präimplantationsdiagnostik zur Anwendung kommt, erscheint die Debatte momentan auch vordergründig übertrieben. Aber sie ist grundsätzlicher Natur. Es geht darum, wie weit der Mensch in natürliche Prozesse eingreifen darf, auch wenn er sie durch künstliche Befruchtung selbst angestoßen hat. Die Möglichkeiten der modernen Wissenschaft sind scheinbar endlos, wenn ihr keine Grenzen gesetzt werden: Was aber mit der Absicht geginnt, Embryos mit schweren Behinderungen oder vermutete Totgeburten zu vermeiden, kann aber in der gezielten Produktion von Wunschkindern enden.

Hat der Mensch überhaupt das Recht, darüber zu entscheiden, wie die Embryonen beschaffen sein müssen, damit sie einer Frau eingepflanzt werden? Muss er nicht vielmehr hinnehmen, was naturgewollt ist? Zu unserer Welt gehören die behinderten Menschen. Sie sind eine Bereicherung, und eine Gesellschaft muss sich daran messen lassen, wie sie mit ihnen umgeht. Für die Eltern bedeutet ein behindertes Kind natürlich eine gewaltige Belastung. Dennoch kann es kein Recht darauf geben, ein gesundes Kind zu gebären, auch nicht, wenn es in der Retorte befruchtet wurde und die Gendiagnostik für die weitere Entwicklung sehr früh ziemlich genaue Prognosen abgeben kann.

Der Ethikrat schwankt zwischen totalem Verbot der Präimplantationsdiagnostik und einer scharf begrenzten Zulassung. Er hat mit seinem Votum den Politikern die Entscheidung überlassen. Jeder für sich wird sein Gewissen prüfen. Sie stehen vor der Frage, wo der Schutz des Lebens beginnt. Wie das Leben dann ausschaut, darf hingegen nicht vorbestimmt werden.

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