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27.08.2013

Der Preis ist hoch

In der Summe geht es um nicht einmal 800 Euro. Der Preis, den Wulff tatsächlich bezahlt, ist deutlich höher. Auch ein Freispruch erster Klasse bringt ihm das Amt nicht zurück.

Er hätte es einfacher haben können. 20000 Euro – und die Sache wäre zwar nicht aus der Welt, aber zumindest juristisch erledigt gewesen. Christian Wulff allerdings hat sich nicht auf einen Kuhhandel mit der Staatsanwaltschaft eingelassen. Der frühere Präsident will einen Freispruch erster Klasse.

Fürs Erste darf Wulff sich durchaus als Punktsieger im Clinch mit seinen Anklägern fühlen. Das Gericht hat deren Vorwürfe deutlich entschärft, sie aber noch nicht zur Gänze verworfen. Richter Frank Rosnenow will sich offenbar auf keinen Fall dem Vorwurf aussetzen, er behandle den prominenten Verdächtigen zu großzügig. Dass seine Kammer das Verfahren eröffnet, bedeutet aber noch nicht, dass sie Wulff am Ende auch verurteilt. Die Unschuldsvermutung gilt auch für ehemalige Bundespräsidenten.

So oder so bleibt das Ganze ein Stück aus dem politischen Absurditätenkabinett. Gemessen mit dem Aufwand, den die Staatsanwaltschaft betrieben hat, um den Vorwurf der Bestechlichkeit zu belegen, ist die Substanz der Anklage erstaunlich dünn. In der Summe geht es um nicht einmal 800 Euro. Der Preis, den Wulff tatsächlich bezahlt, ist deutlich höher. Auch ein Freispruch erster Klasse bringt ihm das Amt, das er nur 19 Monate ausfüllen durfte, nicht zurück.

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