Amberg setzt den Bauherren bei Anträgen Grenzen
Plus Um dem "Wildwuchs" bei den Bauanträgen Einhalt zu gebieten, sollen klare Vorgaben mit Bebauungsplänen geregelt werden
Auf der jüngsten Amberger Gemeinderatssitzung standen zwei Tagesordnungspunkte, die über die kleinteilige Fokussierung auf einzelne Bauvorhaben und deren Genehmigung hinauswiesen. Erneut ging es zunächst um einen Bauantrag, den der Gemeinderat im Dezember 2022 abgelehnt und mit einer Veränderungssperre belegt hatte. Auf 528 Quadratmetern Grundstücksfläche an der Paul-Gedler-Straße war ein Doppelhaus mit 340 Quadratmetern Wohnfläche geplant und die Grenzbebauung mit einer Garage.
Regeln für die Teilung von Grundtücken für Doppelhaushälften
Das ging dem Gemeinderat über die zugestandene individuelle Freiheit bei Bauwerbers hinaus, die angesichts eines fehlenden Bebauungsplans im Innenbereich noch hinnehmbar ist. Um diesem und künftigen Wildwuchs vorzubeugen, erließ der Gemeinderat nun einen solchen und sorgt damit für klare Bedingungen in diesem Ortsbereich. Ausgearbeitet hatte den Bebauungsplan Vera Winzinger vom gleichnamigen Architekturbüro. In der Sitzung erläuterte sie auf Nachfrage einzelne Bestimmungen des Regelwerks. So sind Neubau E + D-Häuser (Erdgeschoss mit Dachgeschoss) – Bestandsschutz ausgenommen – nicht mehr genehmigungsfähig, sondern zweistöckige Häuser. Unter anderem wurden für Dachneigung und -eindeckung Vorgaben festgeschrieben. Die Teilung von Grundstücken für zwei Doppelhaushälften setzt eine Mindestfläche von 700 Quadratmetern voraus.
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