Geflügelhalter müssen auf Hygiene achten
Um ihre Tiere vor der Geflügelpest zu schützen, müssen auch die Geflügelhalter im Unterallgäu zusätzliche Hygienemaßnahmen beachten. Das Landratsamt hat hierzu eine Anordnung erlassen. Zu den Maßnahmen zählt beispielsweise, dass betriebsfremde Personen die Ställe nur mit Schutzkleidung betreten dürfen und die Ställe nach jedem kompletten Austausch der Tiere gründlich gereinigt und desinfiziert werden.
„Solange die Geflügelpest in der Region nicht aufgetreten ist, halten wir eine Stallpflicht aber noch nicht für erforderlich“, sagt der Leiter des Veterinäramts am Unterallgäuer Landratsamt, Dr. Alexander Minich.
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