In Mindelau darf
Es war nicht mehr als eine Bauvoranfrage. Und doch warf das Anliegen eines Nebenerwerbslandwirtes aus Mindelau grundsätzliche Fragen auf. Der Bauwerber will im Wasserschutzgebiet einen acht mal 8.50 Meter großen Schafstall bauen. Die Hälfte liegt in Zone IIIA, der Rest in Zone II. Die Frage ist, ob Schafhaltung das Trinkwasser gefährdet würde.
In Mindelau darf Schafstall gebaut werden
Tut es nicht. Der Bauausschuss hatte keine Einwände. Die Bestimmungen des Wasserschutzgebietes müssten allerdings eingehalten werden. Ferner muss der Bauherr nachweisen, dass er tatsächlich Landwirt ist. Bürgermeister Dr. Stephan Winter sagte, ein Bau in Schutzzone II sei möglich. (jsto)
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