So schädigte eine Täterin ihre eigene Oma
Eine Enkelin hat systematisch ihre Großmutter bestohlen. Was sie jetzt vor Gericht erwartet.
Bei einem Verfahren vor dem Memminger Amtsgericht hat die Staatsanwaltschaft der Angeklagten vorgeworfen, mit der Bankkarte ihrer Oma insgesamt über 16000 Euro abgehoben und das Geld für eigene Zwecke verwendet zu haben. Die 38-Jährige besitzt eine Vorsorgevollmacht für ihre Großmutter. Vor Gericht räumte sie eine Teilschuld ein und erklärte sich dazu bereit, 10000 Euro zurückzuzahlen. Deshalb wurde das Verfahren eingestellt. Ansonsten hätte der Frau eine Haftstrafe von ein bis zwei Jahren gedroht.
Oma im Pflegeheim - Enkelin hebt Geld ab
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