"Katzenmusik" mit dem Tierschutzverein
Amberg Eine gewisse Kuriosität wird der unvoreingenommene Leser der Angelegenheit kaum absprechen können, die nach einem langen Nachspiel nun in eine juristische Auseinandersetzung zu münden droht.
Da wurden etwa vor Jahresfrist auf Amberger Territorium kurz hintereinander von einem besorgten Tierfreund hilflos scheinende Katzen beobachtet, die dieser pflichterfüllt im zuständigen Tierheim Beckstetten ablieferte. Das Tierheim - mit den fortpflanzungsfreudigen Haus- und Hoftigern ohnehin bis über die Kapazitätsgrenzen ausgelastet (die MZ berichtete mehrfach) - musste die Tiere laut Tierschutzgesetz aufnehmen und stellte die Rechnung: an die Gemeinde Amberg.
Die erschien dem Gemeinderat mit einer Summe von etwa 900 Euro als ziemlich happig, und so widersprach man der Forderung, auch unter Hinweis, dass es sich bei den Katzen um "herrenlose" Tiere handele, weil sie weder gechipt gewesen seien noch sich ein Besitzer gemeldet habe, der nach ihnen suchte. Herrenlos gelten Tiere nach den gesetzlichen Regelungen frühestens nach 28 Tagen, und für diese Dauer können Tierheime einen Tagessatz für Unterbringung und Verpflegung zuzüglich eventueller Tierarztkosten verlangen. So addierten sich die einzelnen Beträge zu der in den Augen der Amberger Gemeinderäte überzogenen Forderung.
Zudem entdeckten die Gemeinderäte in der Auflistung für die Katze Bingo einen Rechenfehler. Eine andere Katze wurde unter falscher Geschlechtsangabe geführt. Zu Buche schlug überdies die Zahnbehandlung einer weiteren Katze, die wegen ihres erbärmlichen Gesundheitszustandes dann anschließend eingeschläfert wurde.
Die Gemeinde Amberg verlangte eine Überprüfung und Korrektur des Gebührenbescheides und bot, in der Hoffnung auf eine einvernehmliche Lösung des Falles, im März eine einmalige Spende in Höhe von 200 Euro an.
Dies entsprach jedoch nicht den Erwartungen des Tierheims, das mit dem doppelten Betrag rechnete, sowie zusätzlich dem Beitritt als Mitglied im Tierschutzverein Kaufbeuren als Träger des Tierheims Beckstetten. Die von der Einwohnerzahl der jeweiligen Kommune abhängige Gebühr hätte dem Tierheim künftig jährlich Einnahmen in dieser Größenordnung beschert. Im Gegenzug wären damit für die Gemeinde alle Kosten für jährliche Abgabetiere gedeckt.
In der jüngsten Gemeinderatssitzung verlas Bürgermeister Peter Kneipp das Schreiben eines inzwischen vom Tierheim beauftragten Rechtsanwaltes, das die Forderung in allen wesentlichen Punkten bekräftigt und sie nun zuzüglich anhängiger Kosten auf insgesamt 1139 Euro beziffert.
Stephan Bachschmid, Vorsitzender des Tierschutzvereins Kaufbeuren und Umgebung hatte bereits in der Jahresversammlung harsche Kritik geübt an "der einen oder anderen Gemeinde", die sich weigert, Kosten für die Unterbringung und tierärztliche Versorgung der Fundtiere - hauptsächlich Katzen - aus ihrem Gemeindegebiet zu übernehmen. Als besonders "krassen Fall" hatte er dabei die Gemeinde Amberg bezeichnet. Wegen der "uneinsichtigen Haltung ihres Gemeinderats" sei er, so Bachschmid, bereit, ein Gerichtsverfahren anzustrengen, das die Kommune zwingen soll, ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.
Erstaunlich ist, dass im abgelaufenen Jahr keine weiteren Katzen auf Gemeindegebiet gefunden und im Tierheim abgegeben wurden.
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