"Katzenmusik" mit dem Tierschutzverein
Amberg Eine gewisse Kuriosität wird der unvoreingenommene Leser der Angelegenheit kaum absprechen können, die nach einem langen Nachspiel nun in eine juristische Auseinandersetzung zu münden droht.
Da wurden etwa vor Jahresfrist auf Amberger Territorium kurz hintereinander von einem besorgten Tierfreund hilflos scheinende Katzen beobachtet, die dieser pflichterfüllt im zuständigen Tierheim Beckstetten ablieferte. Das Tierheim - mit den fortpflanzungsfreudigen Haus- und Hoftigern ohnehin bis über die Kapazitätsgrenzen ausgelastet (die MZ berichtete mehrfach) - musste die Tiere laut Tierschutzgesetz aufnehmen und stellte die Rechnung: an die Gemeinde Amberg.
Die erschien dem Gemeinderat mit einer Summe von etwa 900 Euro als ziemlich happig, und so widersprach man der Forderung, auch unter Hinweis, dass es sich bei den Katzen um "herrenlose" Tiere handele, weil sie weder gechipt gewesen seien noch sich ein Besitzer gemeldet habe, der nach ihnen suchte. Herrenlos gelten Tiere nach den gesetzlichen Regelungen frühestens nach 28 Tagen, und für diese Dauer können Tierheime einen Tagessatz für Unterbringung und Verpflegung zuzüglich eventueller Tierarztkosten verlangen. So addierten sich die einzelnen Beträge zu der in den Augen der Amberger Gemeinderäte überzogenen Forderung.
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