Keinen Abfall vor dem Wertstoffhof abstellen
Müllsünder riskieren ein Bußgeld
In jüngster Zeit kommt es an einzelnen Wertstoffhöfen im Landkreis Unterallgäu immer häufiger vor, dass vor dem Gelände außerhalb der Öffnungszeiten Abfälle abgelagert werden. Die Kommunale Abfallwirtschaft des Landkreises weist deshalb ausdrücklich darauf hin, dass das Abstellen von Abfällen oder Wertstoffen vor den Toren der Sammelstellen nicht erlaubt ist.
Wer dies trotzdem tut, riskiere ein erhebliches Bußgeld, heißt es in einer Pressemitteilung. Darüber hinaus muss der Verursacher laut Abfallwirtschaft für die entstandenen Entsorgungskosten aufkommen. Über die richtige Entsorgung von Abfällen informiert die Abfallwirtschaftsberatung des Landkreises unter den Telefonnummern 08261/ 995-367 und -467. Weitere Informationen zu diesem Thema findet man auch im Internet unter www.unterallgaeu.de/abfall oder in der Unterallgäu-App. (mz)
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