Puffer an Bächen und Seen
Was Landwirte beachten müssen
Nach dem Volksbegehren „Rettet die Bienen“ traten im vergangenen Jahr verschiedene neue Regelungen zum Schutz der Artenvielfalt in Kraft. So müssen seitdem an Gewässern Randstreifen frei bleiben. Aber an welchen Gewässern gilt dies genau? Was müssen Landwirte beachten? Laut Martin Daser vom Sachgebiet Wasserrecht am Landratsamt Unterallgäu gibt es hierzu immer wieder Nachfragen. Deshalb hat das Sachgebiet einige Informationen zusammengestellt.
Den Randstreifen mit einer Breite von fünf Metern einhalten muss man an natürlichen und naturnahen fließenden und stehenden Gewässern. „Also an allen Flüssen, Bächen und Seen“, sagt Martin Daser. Als Grünland darf man den Randstreifen nutzen und auch düngen. Nicht erlaubt ist jedoch eine garten- und ackerbauliche Nutzung. „Von dieser Regelung ausgenommen sind private Gärten und Kleingärten“, erklärt Daser. „Auch Wege am Ufer oder dort aufgestellte Bänke sind weiterhin erlaubt.“
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