Fluglärmzonen am Allgäu Airport sind laut Landrat heikles Thema
Der Unterallgäuer Kreisausschuss befasst sich mit der Erweiterung der Fluglärmzonen im Bereich des Allgäu Airports.
„Es ist ein emotionales und heikles Thema“, betonte Landrat Alex Eder, als es in der jüngsten Unterallgäuer Kreisausschusssitzung um die Erweiterung der Fluglärmzonen im Bereich des Allgäu Airports ging. Das Bayerische Verkehrsministerium hatte einen Entwurf zu einer geänderten Fluglärmschutz-Verordnung unter anderem auch dem Landratsamt übermittelt. Der Landkreis hatte die Möglichkeit, dazu eine Stellungnahme abzugeben. Da jedoch die eigenen Belange durch die erweiterte Zone nicht wesentlich betroffen sind, verzichtete das Gremium auf Empfehlung der Verwaltung darauf, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Gemeinden in der Nähe des Airports trifft die Neuerung dagegen deutlicher, wie Eder betonte.
Laut Dr. Maria Bachmaier, Leiterin der Abteilung „Zentrale Angelegenheiten“ liegen zwar drei kreiseigene Straßenabschnitte und eine Biotopfläche in der erweiterten Zone, allerdings keine Baugrundstücke, was wesentlich relevanter wäre. Denn innerhalb solcher Lärmschutzzonen lassen sich Bauprojekte nur mit großem Aufwand realisieren, teilweise sind sie sogar verboten. So dürfen in der sogenannten Tag-Schutzzone 1 und in der Nacht-Schutzzone keine Wohnungen errichtet werden – beziehungsweise es sind, wie bei Tag-Schutzzone 2, bestimmte Anforderungen an den Schallschutz einzuhalten. Der Eigentümer kann gegebenenfalls beim Flughafen eine Entschädigung verlangen.
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