Ein kriminell lukrativer Kreditvertrag
Ein Ehepaar aus Senden steht wegen Geldwäsche vor dem Amtsgericht. Die beiden geben jedoch dem Online-Banking die Schuld an allem.
Keine positive Schufa-Auskunft – kein Kredit von der Bank. Vor dem Problem stand ein Ehepaar, das Geld brauchte. Weil dabei einiges schief gelaufen ist, fanden sich die beiden als Angeklagte vor dem Neu-Ulmer Amtsgericht wieder. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen leichtfertige Geldwäsche vor.
Das Paar hatte bei mehreren Banken um einen Kredit gebeten, da es in einer schwierigen finanziellen Situation gewesen sei. Genau das war das Problem: Aufgrund der hohen Schulden der Eheleute gewährte keine der Banken einen Kredit. Nach dem Tipp eines Bekannten haben der 37-jährige Mann und seiner 43-jährige Frau im Internet nach einem Kreditanbieter gesucht.
Die gefundene Bank habe keine Schufa-Auskunft verlangt, „dafür sollten wir aber unsere Zuverlässigkeit beweisen“, sagte die Frau. Und die habe so ausgesehen: Die angebliche Bank, die mittlerweile ihren Internetauftritt gelöscht hat, überweist regelmäßig Geldbeträge, die die Eheleute an ein Konto im Ausland weiter überweisen sollen. Zehn Prozent des Geldes seien Provision für das Ehepaar. Richter Thomas Mayer fragte, ob ein Kreditvertrag eingetroffen sei. Das verneinte die 43-Jährige.
Wie die Vertreterin der Staatsanwaltschaft Imren Secme sagte, hätten die Angeklagten schon frühzeitig ahnen können, dass bei ihrem Kreditabkommen etwas nicht mit rechten Dingen zugeht. Spätestens jedoch zu dem Zeitpunkt, als von insgesamt sieben Personen Geld auf dem Konto der Eheleute landete – immer 845 Euro. Für diesen Preis hatten die sieben Geschädigten zuvor vermeintlich ein Schnäppchen gekauft: einen Thermomix.
Auf dem Online-Konto seien keine Namen zu erkennen gewesen
Im weiteren Verlauf überwiesen die Angeklagten das Geld jedoch nicht wie abgemacht auf das Konto im Ausland. Stattdessen bezahlten sie von dem Geld ihre Lebenshaltungskosten. Die letzte Überweisung eines Käufers, der im Internet auf das Angebot hereingefallen war, konnte die Bank noch zurückholen. Deswegen beträgt der entstandene Schaden etwa 5000 Euro.
Die beiden haben ein Geständnis abgelegt, betonten aber immer wieder, dass sie nicht mit Absicht gehandelt hätten. Die Frau behauptete, dass sie bei ihrem Online-Banking nicht sehen könne, von wem das Geld komme. Die verschiedenen Einzahler habe sie erst am Ende des Monats auf Kontoauszügen gesehen. „Sonst wäre ich stutzig geworden.“ Dem widersprach Mayer: Bei einem Online-Konto sehe man den Absender.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft Secme forderte für beide eine zehnmonatige Haftstrafe – für den Mann mit Bewährung, für die Frau ohne. Die 43-Jährige habe bereits einige Vorstrafen, zudem laufe gerade eine Berufung, bei der sieben Monate Gefängnisstrafe angesetzt sind. Anwalt Knopf plädierte für kürzere Bewährungsstrafen, da die beiden nicht absichtlich betrogen hätten, sondern „in den Betrug reingeschlittert“ seien. Zudem erspare das Geständnis viel Aufwand und viele Zeugen.
Richter Mayer verurteilte den Mann schließlich zu vier Monaten mit Bewährung und die Frau erst einmal zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Darin werde jedoch das Urteil aus dem laufenden Berufungsverfahren unter Umständen mit einfließen. Die Geldwäsche sei zwar nicht absichtlich, aber leichtfertig gewesen. Zu der Frau sagte er: „Ich bin da eigentlich großzügig, aber bei Ihren Vorstrafen geht eine Bewährung beim besten Willen nicht mehr.“
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