Neue Regeln für Garagen in Holzheim
Im Ortskern greift ab sofort der neue Bebauungsplan. Das gefällt nicht jedem
Stellplätze, Carports und Garagen sind in den Ortskernen von Holzheim und Neuhausen künftig nur noch im Zusammenhang mit den jeweils vorgegebenen Nutzungen und baulichen Anlagen zulässig. Eigenständige Anlagen dieser Art werden mit den Bebauungsplanänderungen ausgeschlossen, die der Gemeinderat am Mittwoch einstimmig verabschiedet hat.
Mit dem Inkrafttreten der geänderten Bauleitpläne sollen die aktuellen Veränderungssperren für deren Geltungsbereiche aufgehoben werden. Sie waren im Frühjahr 2017 beschlossen worden, nachdem das Gremium den Bauantrag eines Grundstückseigentümers abgelehnt hatte, der unweit der Pfarrkirche ein Dutzend Reihengaragen errichten wollte. „Niemand hat bei der Entwicklung der Pläne vor genau 20 Jahren mit einem derartigen Vorhaben rechnen können“, erklärte der mit dem Verfahren beauftragte Städteplaner Erwin Zint. Unabhängig von einem ähnlich gelagerten Präzedenzfall, der seinerzeit nicht zu verhindern gewesen sei, könnten jetzt Fehlentwicklungen verhindert werden. Was durchaus nötig sei. Denn: „Offenbar ist die Vermietung von Garagen inzwischen ein lukratives Geschäftsmodell.“
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