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23.12.2015

Beste Feindinnen treffen sich vor Gericht

Vor dem Amtsgericht Neu-Ulm trafen sich gerstern Mieterin und vermieterin wieder.
Foto: Alexander Kaya (Symbol)

Zwei völlig zerstrittene Frauen aus einem Sendener Stadtteil treffen sich vor Gericht – wieder einmal.

Dass viele Frauen eine Geschlechtsgenossin, mit der sie Freud’, Leid oder das eine oder andere Geheimnis teilen, schon einmal als beste Freundin bezeichnen, ist nicht ungewöhnlich. Zwar sind es viele – aber eben nicht alle. Bestes Beispiel sind zwei Frauen aus einem Sendener Stadtteil, deren Verhältnis mit besten Feindinnen beschrieben werden könnte. Gestern trafen sie sich vor dem Neu-Ulmer Amtsgericht – zum wiederholten Mal, denn die 38-Jährige und die 69-Jährige standen schon des Öfteren gemeinsam vor dem Kadi, hauptsächlich deshalb, weil die (ältere) Vermieterin die (jüngere) Mieterin aus der Wohnung haben möchte. Fast überflüssig zu sagen, dass sich beide Damen bereits mehrfach gegenseitig angezeigt haben. Die Kommunikation haben weitgehend Advokaten übernommen.

Wer wem zuerst dumm gekommen ist, konnte Amtsgerichtsdirektor Thomas Mayer nicht klären. War es die Vermieterin, die nach Ansicht der Mieterin in der Wohnung herumschnüffeln will – oder war es die Mieterin, die sich nach Aussage der Vermieterin standhaft weigert, Experten in die Wohnung zu lassen, die nach der Ursache eines Feuchtigkeitsschadens im Haus forschen wollen. Fakt ist aber, dass die Staatsanwaltschaft „öffentliches Interesse“ an einer der Anzeigen der Vermieterin zeigte und die Vermieterin wegen Beleidigung anklagte. In aller Regel verweist die Strafverfolgungsbehörde in solchen Fällen auf den Privatklageweg – vor allem, wenn es wie im vorliegenden Fall, keine Zeugen gibt. Angeblich soll die 38-Jährige in einem Telefonat mit ihrer Vermieterin eine Passage aus Goethes „Götz von Berlichingen“ zitiert haben. Nach gegenseitigen Schuldzuweisungen machte Richter Mayer dem unwürdigen Auftritt der Frauen ein Ende und stellte das Verfahren ein. Die Schuldzuweisungen endeten damit nicht – noch im Sitzungssaal ging’s munter weiter. Der Richter hatte wohl solchen Nachtarock im Sinn, als er in der Verhandlung anmerkte, dass auch ein Strafurteil nicht unbedingt Rechtsfrieden bringt. (kr)

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