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Amtsgericht
24.10.2019

Minderjährigen angestiftet, mit Drogen zu dealen

Geständnis bewahrt 26-Jährigen vor dem Knast. 17-jähriger „Dealer“ war in der Szene kein Unbekannter

Nur sein Geständnis konnte einen 26-Jährigen aus einer südlichen Landkreisgemeinde vor dem Gefängnis bewahren. Der Mann hatte mit Drogen gehandelt und dabei einen Minderjährigen als Mittelsmann benutzt. Gestern wurde er zu einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten verurteilt.

Gleich zu Beginn der Verhandlung bat die Verteidigung das Gericht um eine Besprechung. Rechtsanwältin Stephanie Röß und Anwalt Hermann Kühn wollten das Strafmaß für ihren Mandanten ausloten. Gericht und Staatsanwaltschaft erklärten sich mit einer Bewährungsstrafe zwischen 16 und 20 Monaten bereit, sollte der Angeklagte ein vollumfängliches Geständnis ablegen. Der räumte sogleich die Vorwürfe der Anklage ein: Im Oktober 2017 hatte der junge Mann 100 Ecstasy-Tabletten an einer Schule gekauft und 70 Stück davon weiterveräußert. Einen Monat später besorgte sich der 26-Jährige 50 Gramm Amphetamin und bat einen damals 17-Jährigen um Mithilfe. Der Jugendliche sollte Abnehmer für das Rauschgift suchen, die er auch fand. Allerdings war der 17-Jährige kein Unbekannter bei der Drogenfahndung und schon im Visier der Ermittler. Über Handy-Chats und durch die Aussage des 17-Jährigen kam die Polizei schließlich dem Angeklagten auf die Spur.

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