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04.10.2010

Brandstiftung im Anwaltsbüro

Brandstiftung im Anwaltsbüro E inen Brandeinsatz an einem eher ungewöhnlichen Ort hat te am Samstagnachmittag gegen 17.40 Uhr die Ingolstädter Feuer wehr: Es brannte nämlich in einer bekannten Rechtsanwaltskanzlei in ...

Einen Brandeinsatz an einem eher ungewöhnlichen Ort hatte am Samstagnachmittag gegen 17.40 Uhr die Ingolstädter Feuerwehr: Es brannte nämlich in einer bekannten Rechtsanwaltskanzlei in der Harderstraße. Offenbar hatte der Mann oder einer seiner Kollegen in der Teeküche eine eingeschaltete Herdplatte übersehen. Zum Glück machte ein Jurist samstägliche Überstunden und bemerkte das Feuer. Die Floriansjünger rückten mit schwerem Atemschutz an und erstickten die Flammen mit einem ordentlichen Schaumteppich. Juristisch unter den Teppich kehren lassen wird sich das alles aber wohl kaum. Denn im Grunde stellt das den klassischen Fall einer fahrlässigen Brandstiftung dar. Weil erstens darf man nicht vergessen, dass man eine Herdplatte wieder abschalten muss und zweitens ein Vertreter Justitias schon gleich gar nicht. Irgendjemand aus der Kanzlei wird deshalb demnächst also zwangsläufig einen Strafbefehl erhalten, oder sich gar vor dem Amtsgericht verantworten müssen. Allerdings dürften wenigstens die Anwaltskosten gering sein, meint der Panther

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