Festbeträge für Feuerwehr
Neuburg-Schrobenhausen (haju) - Die Feuerwehren im Landkreis werden ab dem kommenden Jahr vom Kreis nach Festbetragsgrenzen gefördert. Die umfassen die Fahrzeuge und wichtige Gerätschaften mit besonderer oder überörtlicher Bedeutung.
Das Drehleiterfahrzeug wird ohne Diskussion auch weiter vom Landkreis gefördert, die Tragkraftspritze für die kleine Ortsfeuerwehr hingegen überhaupt nicht mehr, entschied der Kreisausschuss in seiner letzten Sitzung am Donnerstag vergangener Woche.
In der neuen Richtlinie sind teils deutlich nach unten geschraubte Fördersätze festgeschrieben, als bislang hin und wieder genehmigt wurden. Laut Hans Diepold von der Verwaltung sei der Landkreis trotz der allgemeinen Senkung gegenüber den Nachbarlandkreisen immer noch "ungewöhnlich großzügig". Wie schon mehrfach berichtet, kann das aus alter kommunalpolitischer Zeit hinlänglich bekannte Gießkannenprinzip längst nicht mehr angewendet werden, weil der Gesetzgeber der öffentlichen Hand inzwischen streng auf die Finger schaut, wenn es um freiwillige Leistungen geht. Als solche waren zahlreiche bislang übliche Zahlungen und Zuschussbeträge an die Feuerwehren aber zu werten. Alle Gemeinden, die bereits Fahrzeuge bestellt haben, genießen laut Oberregierungsrat Robert Knöpfle einen Vertrauensschutz und können auf die alten Fördersätze bauen.
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